Anreizprämie
Die Zahlen im Blick
Die REXOR Schuh-Einkaufsvereinigung gewährt ihren Partner unternehmen zur Konzentration der Umsätze über den Verbund eine Anreizprämie. Ein Anspruch auf die Anreizprämie besteht nur bei der Einhaltung der jeweils gültigen Zahlungsbedingungen der REXOR Schuh-Einkaufsvereinigung.
Die Anreizprämie wird mit Mehrwertsteuer ausgeschüttet, da sie ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar stellt. Die Prämie bemisst sich nach dem anrechenbaren Jahresumsatz mit prämienberechtigten Schuhfabrikanten, entsprechend der Staffelung.
Gut zu wissen:
Die REXOR Schuh-Einkaufsvereinigung bietet Ihnen eine Vielzahl an Sonderkonditionen an. Fragen Sie uns.
Kontakt
Günter Neunaber
Kaufmännischer Geschäftsführer
Telefon: 0049 - 211 - 3386 - 610
Telefax: 0049 - 211 - 3386 - 7610
E-Mail: gneunaber@rexor.de

