Rexor-Anreizprämie

Die REXOR gewährt ihren Partner­unternehmen zur Konzentration der Umsätze über den Verbund eine Anreizprämie.

Ein Anspruch auf die Anreizprämie besteht nur bei der Einhaltung der jeweils gültigen Zahlungsbedin­gungen der REXOR.

REXOR-Anreizprämie

Die Anreizprämie wird mit Mehrwert­steuer ausgeschüttet, da sie ein um­satzsteuerpflichtiges Entgelt dar­stellt.

Die Prämie bemisst sich nach dem anrechenbaren Jahresumsatz mit prämienberechtigten Schuhfabrikanten, aus­ge­nommen Sportschuhlieferanten, entsprechend nachstehender Staffel.

Jahresumsatz von € bis € Anreizprämie in %
50.000 100.000 1,00 %
100.001 200.000 1,10 %
200.001 250.000 1,20 %
250.001 375.000 1,30 %
375.001 500.000 1,40 %
500.001 750.000 1,50 %
750.001 1.000.000 1,60 %
1.000.001 1.250.000 1,70 %
1.250.001 1.500.000 1,80 %
1.500.001 1.750.000 1,90 %
1.750.001 2.500.000 2,00 %
2.500.001 3.750.000 2,10 %
3.750.001 5.000.000 2,20 %
ab 5.000.001 2,30 %